Häufige Fragen

Antworten

Wann brauche ich bei der Scheidung einen Rechtsanwalt?

Sie müssen unterscheiden: In einem Scheidungsverfahren müssen Sie sich immer dann durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn Sie selbst Anträge, z. B. auf Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich usw., stellen wollen. Lassen Sie sich nicht in einem derartigen Verfahren vertreten, können Sie zwar der Scheidung zustimmen, aber sich nicht gegen Anträge auf Zahlung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich wehren. In allen Verfahren außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens können Sie sich mit Ausnahme eines isolierten Zugewinnausgleichverfahrens selbst vertreten.

Wie mache ich einen Termin beim Anwalt?

Wenn Sie bei einem Anwalt anrufen um einen Termin zu vereinbaren, ist es nicht notwendig eine detailierte Erklärung an irgend jemanden abzugeben, der das Telefon einer Kanzlei abnimmt. Sagen Sie, dass Sie mit dem Anwalt über einen neuen Fall sprechen möchten und beschreiben Sie kurz um was es geht: einen Unfall, einen Streit, eine Willenserklärung, Beginn einer Unternehmenskooperation... oder was immer es sein mag.

Wann erhalte ich Beratungs- und Prozesskostenhilfe?

Mieterhöhung, Versetzung am Arbeitsplatz, die Versicherung zahlt nur einen Teilbetrag eines Schadens. – Es gibt viele Situationen, in denen man am liebsten sofort einen Anwalt einschalten möchte. Doch viele scheuen diesen Weg, weil sie glauben, sich einen solchen nicht leisten zu können. Dies ist aber nicht richtig. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten. Lassen Sie sich in jedem Fall von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten. Das ist ihr gutes Recht. So machen Sie Ihrem Gegenüber von Anfang an klar, dass ihr Standpunkt professionell abgesichert ist.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, gibt es Besonderheiten bei der Mandatierung?

Zur Beschleunigung wird in diesen Fällen darum gebeten, mit der Beauftragung sogleich den Namen und die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung bekanntzugeben. Ausserdem ist die Versicherungsscheinnummer und eine etwaige Schadennummer von Interesse. Diese Informationen können Sie Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen. Die korrekten Namen und Anschriften der deutschen Versicherungsunternehmen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Muss ich die Gebühren immer selbst bezahlen?

Wenn man vor Gericht verliert, muss man in der Regel neben seinen Anwaltskosten die Gerichtskosten sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen. Es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt. Gewinnt man den Rechtsstreit, trägt die Gegenseite regelmäßig die Kosten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Arbeitsrecht: Hier trägt jede Partei Ihre erstinstanzlichen Kosten selbst. Für Menschen mit niedrigem Einkommen sichert das Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigenleistung die Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Was soll ich zu meinem ersten Termin mitbringen?

Die Kommunikation mit Ihrem Anwalt ist ein Privilegium! Bringen Sie keine anderen Personen mit zum Gespräch. Sollten Sie jemand zu Ihrer moralischen Unterstützung zum Gespräch mitbringen, der mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat, wundern Sie sich nicht, wenn der Anwalt die Person bittet im Wartezimmer zu warten. Bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, z.B. Versicherungs-Policen und sämtlichen Schriftverkehr mit der Gegenpartei. Bitten Sie den Anwalt Kopien davon anzufertigen, wenn er Unterlagen behalten will. Verheimlichen Sie keine unangenehmen Informationen! Der Anwalt muss alle Fakten wissen um Ihre Interessen zu schützen.